Die DDR führt mit dem Gesetz über die Staatsbürgerschaft eine eigene Staatsangehörigkeit ein. Sie wird durch Abstammung (Eltern bzw. Elternteil), Geburt auf dem Territorium der DDR oder Verleihung erworben; sie geht durch Entlassung (auf Antrag), Widerruf der Verleihung (Revokation) oder Aberkennung (Ausbürgerung im Ausland wegen »grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten«) verloren. Die DDR grenzt sich damit bewusst von der BRD ab: An die Stelle der bisher gemeinsamen deutschen Staatsangehörigkeit tritt die Staatsbürgerschaft der DDR. Schon ab 2. 1. 1964 waren neue Personalausweise mit dem Vermerk »Bürger der Deutschen Demokratischen Republik« ausgegeben worden.