Die Volkskammer beschließt, dass in der DDR NS- und Kriegsverbrechen grundsätzlich nicht verjähren. - Zur BRD: Interner Link: 25. 3. 1965 und 4. 8. 1969.
Die Volkskammer beschließt, dass in der DDR NS- und Kriegsverbrechen grundsätzlich nicht verjähren. - Zur BRD: Interner Link: 25. 3. 1965 und 4. 8. 1969.
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