Der Staatsrat »demokratisiert« die Justiz: Ehrenamtliche Kräfte sind verstärkt an der Rechtsprechung zu beteiligen; alle kandidierenden Richter und Schöffen, die sich in allgemeinen Wahlversammlungen vorstellen, werden von Volksvertretungen gewählt (Bezirks- und Kreistage, manche Schöffen von Werktätigen); Konflikt- und Schiedskommissionen wirken als gesellschaftliche Organe der Rechtspflege neben den Gerichten. Die in der Verfassung vorgesehenen und in drei Ländern zunächst eingeführten Verwaltungsgerichte waren abgeschafft worden. Sie galten als unvereinbar mit der Gewalteinheit der Volkssouveränität.