Das Landwirtschaftsgesetz soll bestehende naturbedingte und ökonomische Nachteile der Landwirtschaft gegenüber anderen Wirtschaftszweigen kompensieren. Die Bundesregierung legt jährlich einen Bericht über die Lage der Landwirtschaft (Grüner Bericht) und einen Katalog von Hilfsmaßnahmen zur Modernisierung der Agrar-, Betriebs- und Marktstruktur sowie zur Verbesserung der Einkommens- und sozialen Lage vor (Grüner Plan).