An die Stelle der Bank Deutscher Länder tritt die Deutsche Bundesbank in Frankfurt a. M. Sie ist von Weisungen der Bundesregierung unabhängig, soll sie jedoch soweit wie möglich wirtschaftspolitisch unterstützen. Der Zentralbankrat, der aus dem Bundesbankpräsidenten, den weiteren Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der Landeszentralbanken als Hauptverwaltungen in den Bundesländern besteht, bestimmt die Richtlinien der Notenausgabe-, der Diskont-, Kredit-, Offenmarkt- und Mindestreservepolitik sowie der Geschäftsführung und Verwaltung. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in West-Berlin (Kreditgesetz vom 10. 7. 1961) übt die Kontrolle über die Kreditinstitute aus und erteilt bzw. entzieht die Erlaubnis für das Betreiben von Bankgeschäften.