Mit dem Gesetz über die Altershilfe für Landwirte werden Altersgelder als Zusatzversorgung für selbstständige Landwirte nach Abgabe des Hofes aufgrund von Beitragsleistungen eingeführt. Träger sind die bei jeder landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft errichteten Alterskassen. Die Altershilfe wird am 1. 1. 1974 dynamisiert und damit an die Rentenversicherungsreform (Interner Link: 1. 1. 1957) angepasst.