Das Allgemeine Kriegsfolgengesetz regelt Rechts- und Entschädigungsprobleme, die durch Kriegs- und Nachkriegsereignisse sowie die Niederlage des Reichs entstanden sind. Die im Prinzip ersatzlos erloschenen Verbindlichkeiten des Reichs und seiner Verwaltungen (Bahn, Post, Autobahn u. a.) werden nur ausnahmsweise von der BRD im Verhältnis 10 (RM) : 1 (DM) übernommen: Sie erfüllt unverbriefte Forderungen in Fällen der Existenzsicherung und bei Grundstücksgeschäften und löst verbriefte Forderungen unter bestimmten Voraussetzungen ab.