Abschluss der Kollektivierung der Landwirtschaft: Die Volkskammer spricht am 25. 4. 1960 von einem unwiderruflichen Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse auf dem Lande (»Sozialistischer Frühling«). Die offiziell »freiwillige« Kollektivierung war vielfach unter Druck und durch Kadereinsatz (z. B. Agitationskampagnen an »Landsonntagen«, »Industriearbeiter aufs Land«) erzwungen worden. Rostock wurde am 4. 3. 1960 der erste kollektivierte Bezirk (Motto: »De Appel is riep«); als letzter folgte der Bezirk Karl-Marx-Stadt. Die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) erhalten die Landmaschinen entweder kostenlos (Typ III) oder gegen Bezahlung (Typ I). Nach dieser »Vereinigung von Boden und Technik« werden die Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) in Reparatur- und Technische Stationen (RTS) umgewandelt; viele Techniker und Traktoristen treten in die LPG ein. Nach dem Gesetz über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften vom 3. 6. 1959 bleibt der Grund und Boden persönliches Eigentum der Mitglieder; der LPG steht nur das Bodennutzungsrecht zu. Oberstes Gebot für jedes Mitglied ist ehrliche und gewissenhafte Arbeit, da es sonst seine genossenschaftliche Verantwortung missachtet. Die Arbeit wird gemäß Musterstatuten nach dem Leistungsprinzip vergütet; jedes Mitglied einer LPG Typ III darf 0,5 Hektar Boden persönlich bewirtschaften. (Interner Link: 12. 7. 1952)