Das Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft beseitigt schrittweise die Wohnraumbewirtschaftung und novelliert den Mieterschutz (Mieterschutzgesetz vom 1. 6. 1923); es führt ein »soziales Mietrecht« mit neuen Kündigungsfristen ein. Damit wird der letzte große Bereich staatlicher Bewirtschaftung in die soziale Marktwirtschaft integriert. Als Ausgleich für Mietanhebungen - zunächst für Altbauwohnungen - gewährt ein Gesetz vom gleichen Tage Miet- und Lastenbeihilfen, die nach Einkommensverhältnissen zu staffeln sind. An ihre Stelle tritt später das »Wohnungsgeld«, das sind Lastenzuschüsse für Eigentümer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen bzw. Mietzuschüsse für familiengerechten Wohnraum. Das inzwischen mehrfach novellierte zweite Wohngeldgesetz vom 14. 12. 1970 erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten, da es die Leistungen den gestiegenen Einkommen bzw. Lasten anpasst. Die Bundesregierung erstattet regelmäßig Bericht darüber, inwieweit die Zuschüsse den veränderten Einkommens-, Preis- und Familienverhältnissen gerecht werden.