Das Gesetz über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparats ändert die volkswirtschaftliche zentrale Leitung und Planung, für die der Ministerrat und seine Staatliche Plankommission zuständig sind. Die wirtschaftsleitenden Industrieministerien werden aufgelöst; die Betriebe schließen sich erneut zu Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) zusammen. Wirtschaftsräte in den Bezirken, Plankommissionen in den Kreisen erhalten größeren ökonomischen Bewegungsspielraum. Dem FDGBobliegt die Arbeitsschutzkontrolle; er ist bei allen Planungsfragen zu konsultieren. (Interner Link: 30. 8. - 3. 9. 1950 und Interner Link: 1. 11. 1951)