Das Gesetzbuch der Arbeit (GBA), dessen Entwurf zur Volksdiskussion gestellt worden war, kodifiziert die Rechte und Pflichten der Werktätigen. Das Gesetz der Arbeit vom 19. 4. 1950 tritt außer Kraft. (Interner Link: 1. 5. 1950) Alle Werktätigen erhalten das Recht auf einen Arbeitsplatz entsprechend ihren Fähigkeiten sowie auch eine Bezahlung gemäß ihrer quantitativ und qualitativ geleisteten Arbeit.