Das Wehrpflichtgesetz führt für alle Männer zwischen dem 18. und dem 45. Lebensjahr die allgemeine Wehrpflicht ein. Es regelt auch das Wehrersatzwesen für Wehrdienstverweigerer und die Freistellung vom Wehrdienst. - Das Gesetz gilt nicht in West-Berlin. Die Dauer des Grundwehrdienstes wird gesetzlich zunächst auf 12 Monate mit der Möglichkeit der freiwilligen Verlängerung auf 18 Monate festgelegt.