DDR und Sowjetunion bekräftigen im 1.Staatsvertrag, dass die Beziehungen zwischen ihnen »auf völliger Gleichberechtigung, gegenseitiger Achtung der Souveränität und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten« beruhen. Zeitweilig bleiben weiter sowjetische Truppen in der DDR stationiert. Beide Staaten verpflichten sich zu Konsultationen und gegenseitiger Hilfe beim Aufbau des Sozialismus. Sie erstreben eine »friedensvertragliche Regelung« und die Wiederherstellung der deutschen Einheit »auf friedlicher und demokratischer Grundlage«. Aufgelöst wird das Amt des Hohen Kommissars.