Die Sowjetunion und die DDR vereinbaren ein Abkommen über die zeitweilige Stationierung der »Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland« (GSSD). - Ab 1. 1. 1959 verzichtet die Sowjetunion auf Stationierungskosten.
Die Sowjetunion und die DDR vereinbaren ein Abkommen über die zeitweilige Stationierung der »Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland« (GSSD). - Ab 1. 1. 1959 verzichtet die Sowjetunion auf Stationierungskosten.
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