KPD-Verbot: Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Kommunistische Partei Deutschlands auf Antrag der Bundesregierung nach fünfjähriger Prozessdauer für verfassungswidrig. Die von ihr erstrebte »proletarische Revolution« und die »Diktatur des Proletariats« seien mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes unvereinbar. Das Gericht ordnet die Auflösung der KPD an, verbietet Ersatzorganisationen und verfügt die Beschlagnahme des Parteivermögens. Es geht davon aus, dass dadurch die Wiedervereinigung weder rechtlich noch politisch behindert werde.