Erstmals entstehen Rundfunkanstalten des Bundesrechts kraft Gesetzes: die Deutsche Welle für Auslandssendungen und der Deutschlandfunk für Sendungen im In- und europäischen Ausland.
Erstmals entstehen Rundfunkanstalten des Bundesrechts kraft Gesetzes: die Deutsche Welle für Auslandssendungen und der Deutschlandfunk für Sendungen im In- und europäischen Ausland.