Das Strafrechtsergänzungsgesetz führt 1. neue Strafarten ein (z. B. die bedingte Verurteilung ohne Freiheitsentzug, den öffentlichen Tadel als gesellschaftliche Missbilligung) und fasst 2. die Tatbestände bei Verbrechen gegen das sozialistische Eigentum und den Staat neu (z. B. Staatsverrat, Spionage, Diversion, Republikflucht). Nach dem geänderten Passgesetz vom gleichen Tage wird das nicht genehmigte Verlassen und Betreten der DDR bestraft, z. B. als »Abwerbung«, »Menschenhandel«.