Wahlen zum 3.Bundestag: Nach dem zeitlich nicht befristeten (III.) Wahlgesetz vom 7. 5. 1956 werden die Grundsätze der Personenwahl (Erststimme: Direkt- bzw. Mehrheitswahl der Wahlkreisabgeordneten) mit der Verhältniswahl kombiniert (Zweitstimme: Landesliste der Parteien). Mandate erhält jedoch nur jene Partei, die bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder drei Direktmandate gewinnt. Als erste deutsche Partei erringt die CDU /CSU mit der Parole »Keine Experimente« in freien Wahlen die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Zweitstimmen.