Das Bundesverfassungsgericht erklärt auf Antrag der sozialdemokratisch regierten Länder Hamburg, Hessen, Bremen und Niedersachsen die von Adenauer am 25. 7. 1960 gegründete »Deutschland-Fernseh-GmbH« für verfassungswidrig. Hauptgründe: Sie sei von der Bundesregierung beherrscht, schmälere die Länderrechte und gefährde die Freiheit der öffentlichen Meinungsbildung. Die Ministerpräsidenten der Länder vereinbaren am 6. 6. 1961, das »Zweite Deutsche Fernsehen« (ZDF) mit Sitz in Mainz zu errichten. Es beginnt am 1. 4. 1963, sein Programm bundesweit auszustrahlen.