Mit dem Gesetz über die Bildung des Staatsrates wird nach dem Tode Wilhelm Piecks am 7. 9. 1960 das Amt des Präsidenten der Republik durch ein kollektives Staatsoberhaupt ersetzt. Es wird von der Volkskammer für vier Jahre gewählt und erhält neben den bisherigen Präsidialfunktionen zusätzlich bislang der Volkskammer vorbehaltene Kompetenzen: Der Staatsrat legt die Gesetze verbindlich aus, fasst Beschlüsse mit Gesetzeskraft, erklärt den Verteidigungszustand, er beruft die Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates und bestätigt dessen grundsätzliche Anordnungen. Damit konzentrieren sich beim Staatsrat weitgehend die exekutiven, legislativen und judikativen Rechte der staatlichen Gewalteinheit. Vorsitzender ist Walter Ulbricht (SED). Seine sechs Stellvertreter sind: Otto Grotewohl (SED), Johannes Dieckmann (LDPD), Gerald Götting (CDU), Heinrich Homann (NDPD), Manfred Gerlach (LDPD) und Hans Rietz (DBD).