Im Haus Altenberg bei Köln schließen sich die bundesweit tätigen, selbstständigen demokratischen Jugendverbände und die Jugendringe der Bundesländer einschließlich Berlins zum Deutschen Bundesjugendring (DBJR) als Dachorganisation zusammen. Die Arbeitsgemeinschaft will an der Lösung von Jugendproblemen mitwirken, Vorschläge zur Jugendpolitik unterbreiten und die Interessen und Rechte der freien Jugendpflege vertreten. Verständnis, Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit sind nicht nur innerhalb der deutschen Jugend zu fördern, sondern auch international zu pflegen. Durch Persönlichkeitsbildung »in sittlicher, sozialer und kultureller Hinsicht« soll ein »Aufleben militaristischer, nationalistischer und totalitärer Tendenzen« verhindert werden. Vorsitzender: Josef Rommerskirchen (BDKJ), Stellvertreter: Erich Lindstaedt (SJD). Bundeskanzler Adenauer und Bundespräsident Heuss verkünden am 18. 12. 1950 im Bundestag den ersten Bundesjugendplan (BJP). Er dient als haushaltsrechtlich verankertes Subventionsinstrument vor allem dazu, die »Jugendnot« der Nachkriegsjahre (Entwurzelung durch Krieg, Gefangenschaft, Flucht, Vertreibung, Arbeitsund Wohnungslosigkeit) zu lindern und die demokratische Jugendarbeit zu fördern. Der Schwerpunkt des Hilfsfonds verlagert sich von fürsorgerischen Aufgaben zunehmend auf fachbezogene kulturelle, berufliche, soziale und internationale Programme, die je nach staatlichen Zielsetzungen wechseln, d. h. neu geschaffen, ausdifferenziert, verstärkt oder eingestellt werden.