Das Gesetz zum Schutze der Jugend in der BRD enthält Vorschriften über den Aufenthalt in Gaststätten, die Teilnahme an Tanz-, Film- u. a. Vergnügungsveranstaltungen sowie den Genuss von Tabakwaren und Alkohol.
Das Gesetz zum Schutze der Jugend in der BRD enthält Vorschriften über den Aufenthalt in Gaststätten, die Teilnahme an Tanz-, Film- u. a. Vergnügungsveranstaltungen sowie den Genuss von Tabakwaren und Alkohol.