Das DDR-Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau geht von der Gleichberechtigung der Frau in Beruf, Gesellschaft, Ehe und Familie aus. Beide Ehegatten entscheiden gleichberechtigt in allen Familien- und Kinderangelegenheiten.
Das DDR-Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau geht von der Gleichberechtigung der Frau in Beruf, Gesellschaft, Ehe und Familie aus. Beide Ehegatten entscheiden gleichberechtigt in allen Familien- und Kinderangelegenheiten.