Das DDR-Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau geht von der Gleichberechtigung der Frau in Beruf, Gesellschaft, Ehe und Familie aus. Beide Ehegatten entscheiden gleichberechtigt in allen Familien- und Kinderangelegenheiten.
Das DDR-Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau geht von der Gleichberechtigung der Frau in Beruf, Gesellschaft, Ehe und Familie aus. Beide Ehegatten entscheiden gleichberechtigt in allen Familien- und Kinderangelegenheiten.
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