Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der BRD (KMK) wird in Bonn errichtet. Sie hatte sich bereits am 2. 7. 1948 konstituiert. Beschlüsse der Kultusminister/-senatoren zu überregionalen Angelegenheiten der Schul- und Kulturpolitik erfordern Einstimmigkeit, bleiben aber Empfehlungen, d. h., sie sind für die einzelnen Länder unverbindlich. Dennoch gewährleistet die KMK im Sinne des kooperativen Föderalismus, dass eine gewisse Einheitlichkeit und Koordination in der Schul- und Bildungspolitik gewahrt bleibt. Nach dem Grundgesetz sind die Länder für das Schul- und Bildungswesen zuständig. Dieser Kulturföderalismus (Kulturhoheit) gilt als Kernstück der Eigenstaatlichkeit der Länder. Zur Bundeskompetenz: Interner Link: 12. 5. 1969.