Das Kindergeldgesetz in der BRD gewährt für jedes dritte und jedes weitere Kind bis zum 18. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Kindergeld. Zunächst wird es durch Beiträge der Arbeitgeber finanziert (Familienausgleichskassen), seit 1. 7. 1964 - mehrfach erhöht und erweitert - vom Bund getragen.