Die überparteilichen und überkonfessionellen Einheits- bzw. Industriegewerkschaften, die an die Stelle der früheren Richtungs- und Berufsverbände getreten sind, gründen in München den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) als Dachorganisation mit Sitz in Düsseldorf. Er erstrebt neben arbeits- und sozialrechtlichen Verbesserungen u. a. auch die Mitbestimmung der Arbeitnehmer, die Sozialisierung der Schlüsselindustrien und eine zentrale Wirtschaftsplanung bei freier Konsum-, Berufs- und Arbeitsplatzwahl. Gewerkschaftliche Berufsverbände sind die Deutsche Angestelltengewerkschaft (DAG), gegründet am 12./13. 4. 1949, und der Deutsche Beamtenbund (DBB), gegründet am 21./22. 3. 1950. Nach dem Tarifvertragsgesetz vom 9. 4. 1949 haben die Sozialpartner das Recht, Löhne und Gehälter frei zu vereinbaren und festzulegen (Tarifautonomie).