Das Gesetz zur Milderung sozialer Notstände regelt als Vorstufe zum Lastenausgleich die Soforthilfe für Vertriebene und Flüchtlinge, Kriegssach- und Währungsgeschädigte sowie für politisch Verfolgte. Sie wird durch eine Vermögensabgabe der Nichtgeschädigten finanziert (Soforthilfefonds) und dient vor allem dem Unterhalt, der Berufsausbildung, dem Existenzaufbau, der Hausratbeschaffung und dem Wohnungsbau.