Der Bundesrechnungshof wird durch Gesetz als Oberste Bundesbehörde, d. h. im Range eines Bundesministeriums, mit Sitz in Frankfurt a. M. errichtet. Er ist als Organ der Staatskontrolle dafür zuständig, die Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes, über sein Vermögen und seine Schulden sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung zu prüfen (Art. 114 GG).