Ehemalige Kriegsgefangene erhalten durch das Heimkehrergesetz besondere Rechte und Vergünstigungen, u. a. Entlassungsgeld, Übergangsbeihilfen und Steuererleichterungen. Bei der Wohnungsund Arbeitsplatzzuteilung werden sie bevorzugt. Nach dem Gesetz zur Entschädigung von Kriegsgefangenen vom 30. 1. 1954 können Entschädigungen, Darlehen für den Beruf und Beihilfen für den Hausrat bewilligt werden. - Die 1970 errichtete »Heimkehrer-Stiftung« dient der Unterstützung ehemaliger Kriegsgefangener und politischer Häftlinge.