Das Wohnungseigentumsgesetz ermöglicht, Eigentum auch an Teilen von Gebäuden zu erwerben, z. B. als Eigentumswohnung. Damit werden der Wiederaufbau der zerstörten Stadtkerne und die Eigentumsbildung breiter Bevölkerungsgruppen gefördert.
Das Wohnungseigentumsgesetz ermöglicht, Eigentum auch an Teilen von Gebäuden zu erwerben, z. B. als Eigentumswohnung. Damit werden der Wiederaufbau der zerstörten Stadtkerne und die Eigentumsbildung breiter Bevölkerungsgruppen gefördert.