Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung entsteht in Nürnberg. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und gliedert sich in die Hauptstelle, die Landesarbeitsämter und die Arbeitsämter. Ihr obliegen anfangs vor allem Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (»Sofortprogramme«). Die Selbstverwaltung bei den Sozialversicherungsträgern war bereits mit Gesetz vom 22. 2. 1951 wieder hergestellt worden; durch Wahlen sind die Sozialpartner in allen Organen der Sozialversicherung paritätisch vertreten.