Das Bundesvertriebenengesetz klärt Rechtsstellungs- und Eingliederungsfragen der Vertriebenen und Flüchtlinge. Vertriebene sind Deutsche, die ihren Wohnsitz in den deutschen Ostgebieten nach den Grenzen von 1937 oder im Ausland verloren haben; Flüchtlinge sind Deutsche, die aus der DDR übergesiedelt oder geflüchtet sind. Heimatvertriebene waren seit Ende 1949 aus den »überbelegten« Ländern Schleswig-Holstein, Bayern und Niedersachsen umgesiedelt worden, um sie besser auf das Bundesgebiet zu verteilen.