Das Bundespersonalvertretungsgesetz regelt die Beteiligungsrechte der Beamten, Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst und enthält Rahmenvorschriften für die Landespersonalvertretungsgesetze. Der Personalrat wird - ähnlich wie der Betriebsrat in der Privatwirtschaft (Interner Link: 11. 10. 1952) - an innerdienstlichen, personellen und sozialen Entscheidungen beteiligt.