Das Arbeitsgerichts- und das Sozialgerichtsgesetz regeln Zuständigkeiten und Verfahren vor Arbeitsgerichten bei Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen bzw. vor Sozialgerichten für Versicherte und Versorgungsberechtigte. Letztinstanzliche Gerichte sind das Bundesarbeits- und das Bundessozialgericht in Kassel.