Das Gesetz der Arbeit vom 19. 4. 1950 tritt am Maifeiertag in Kraft. Es begründet das sozialistische Arbeitsrecht, das Rechte und Pflichten der Werktätigen, Vorschriften über Arbeits- und Kündigungsschutz, Berufsausbildung, Arbeitsproduktivität, materielle und kulturelle Verbesserungen, Urlaub u. v. m. kodifiziert. Es garantiert jedem einen seinen Fähigkeiten entsprechenden, zumutbaren Arbeitsplatz mit gleichem Lohn für gleiche Arbeit, und es fördert den sozialistischen Wettbewerb (Aktivisten). Gewerkschaften gelten als gesetzliche Interessenvertreter der herrschenden Arbeiterklasse.