Die DDR wird in den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW / COMECON) aufgenommen. (Interner Link: 28. 9. 1950) Anders als die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Interner Link: 18. 4. 1951) entsteht der RGW als zwischenstaatliche Organisation ohne supranationale Rechte. Ein Statut gibt er sich erst am 14. 12. 1959. Wichtigste Organe: Die Ratstagung der Regierungschefs, das Exekutivkomitee der stellvertretenden Ministerpräsidenten (seit Juni 1962) und das Sekretariat als Vorbereitungs-, Vollzugs- und Verwaltungsorgan.