Die 2. Parteikonferenz der SED beschließt die Kollektivierung: Die privaten Bauernwirtschaften sollen in Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) als genossenschaftlich-kollektivwirtschaftliches Eigentum überführt werden. Es entstehen drei Organisationsformen, die als offiziell »freiwillig« gelten, jedoch politisch-administrativ begünstigt und häufig erzwungen werden: LPG I hat nur das Ackerland, evtl. auch Grünland und Wald, LPG II Land, Zugkräfte, Maschinen und Geräte, LPG III den gesamten landwirtschaftlichen Betrieb mit Gebäuden kollektiviert; eine persönliche Hauswirtschaft bis 0,5 Hektar Land mit Tierhaltung ist gestattet. Die Maschinen-Ausleih-Stationen (MAS) werden in Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) umgewandelt. (Interner Link: 14. 4. 1960)