Das Berlin-Hilfegesetz der BRD soll die Wirtschaftskraft West-Berlins durch Bundesgarantien, Finanzbürgschaften und Steuererleichterungen stärken. - Die Berlin-Hilfe wird vor allem durch das am 19. 10. 1948 eingeführte »Notopfer Berlin« finanziert.
Das Berlin-Hilfegesetz der BRD soll die Wirtschaftskraft West-Berlins durch Bundesgarantien, Finanzbürgschaften und Steuererleichterungen stärken. - Die Berlin-Hilfe wird vor allem durch das am 19. 10. 1948 eingeführte »Notopfer Berlin« finanziert.