Kleines Besatzungsstatut für West-Berlin, von den drei westlichen Stadtkommandanten erlassen, revidiert am 7. 3. 1951. Hintergrund: Die Westmächte hatten die im Grundgesetz (Art. 23) vorgesehene Integration Groß-Berlins in die BRD am 12. 5. suspendiert. Beratende Mitwirkung im Bundestag und Bundesrat wird West-Berlin jedoch zugebilligt; die Bundestagsabgeordneten werden nicht direkt gewählt, sondern vom Berliner Parlament delegiert. - Das Kleine Besatzungsstatut wird am 5. 5. 1955 mit dem Inkrafttreten der Pariser Verträge (Interner Link: 19. - 23. 10. 1954) aufgehoben.