Die neue Berlin-Verfassung tritt in Kraft. Art. 1 Abs. 2 und 3, wonach Berlin ein Land der BRD ist und Grundgesetz und Gesetze der BRD bindend sind, werden wegen westlicher Vorbehalte vom 29. 8. 1950 zeitweilig suspendiert. Das Abgeordnetenhaus ersetzt die bisherige Stadtverordnetenversammlung, der Senat den bisherigen Magistrat. An der Spitze des Senats steht der Regierende Bürgermeister: ab 18. 1. 1951 Ernst Reuter (SPD), nach seinem Tod am 29. 9. 1953 Walther Schreiber (CDU). Mit der Berlin-Klausel versehene Bundesgesetze übernimmt das Abgeordnetenhaus durch Mantelgesetze. Allerdings sind Rechtsnormen ausgenommen, die dem Viermächtestatus widersprechen, z. B. Wehrgesetze und Wehrpflicht.