Der Bundestag billigt das Wahlgesetz für eine verfassunggebende gesamtdeutsche Nationalversammlung. Es geht von 14 Grundsätzen aus, die Adenauer am 27. 9. 1951 formuliert hatte. Die von der UN-Vollversammlung geforderte und am 20. 12. 1951 beschlossene internationale Kontrollkommission soll die Voraussetzungen für freie gesamtdeutsche Wahlen prüfen. Sie vertagt sich am 21. 7. 1952 auf unbestimmte Zeit, da ihr die DDR die Einreise verweigert.