Die Volkskammer verabschiedet ein Wahlgesetz für die Nationalversammlung auf der Basis freier gesamtdeutscher Wahlen und der Viermächtekontrolle. - Die Volkskammer hatte dem Bundestag wiederholt vorgeschlagen, über diese Wahlen und den Abschluss eines Friedensvertrages gesamtdeutsch zu beraten.