Bundeskanzler Adenauer legt vor dem Bundestag Rechtsverwahrung gegen die Saar-Konventionen ein; denn die Abhängigkeit des Saarlands von Frankreich verschleiere - wie bereits in einem Weißbuch dargelegt - eine versteckte Annexion. Nach den zwölf Konventionen zwischen der französischen und saarländischen Regierung vom 3. 3. 1950 bleibt das Saarland zwar in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung weitgehend »autonom«, doch wird es wirtschaftlich noch stärker als bisher von Frankreich abhängig. Die Saargruben werden für 50 Jahre von Frankreich gepachtet (Saargrubenverwaltung), sein Vertreter (seit 25. 1. 1952 in diplomatischer Mission) verfügt über ein Verordnungs- und Gesetzgebungseinspruchsrecht in Währungs- und Zollangelegenheiten. Das Saarland tritt dem Europarat am 13./15. 5. 1950 als assoziiertes Mitglied bei. - In der Montanunion wird es von Frankreich repräsentiert. (Interner Link: 18. 4. 1951)