Auf Einladung des Ministerkomitees tritt die BRD dem Europarat als assoziiertes Mitglied bei (wirksam seit 13. 7.). Der Bundestag hatte am 15. 6. zugestimmt. Vollgültiges Mitglied, d. h. mit Stimmrecht im Ministerkomitee, wird die BRD am 2. 5. 1951. Der Europarat war am 5. 5. 1949 in London von England, Frankreich, Italien, den Beneluxstaaten, Dänemark, Norwegen, Schweden und Irland gegründet worden. Er will als Staatenbund das gemeinsame europäische Erbe pflegen, den wirtschaftlich-sozialen Fortschritt seiner Mitglieder fördern und sie enger miteinander verflechten. Die Beratende Versammlung in Straßburg besteht nach der Größe der Mitgliedstaaten jeweils gestaffelt - aus Delegierten der nationalen Parlamente, das Ministerkomitee aus den Außenministern der Regierungen, an die es (unverbindliche) Empfehlungen der Versammlung weiterleitet. Das Generalsekretariat erledigt Verwaltungs- und Organisationsaufgaben.