Frankreich, Italien, die Beneluxstaaten und die BRD (»Kern-Westeuropa«) schließen den Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) ab. Sie beruht auf Vorstellungen des französischen Außenministers Robert Schuman und seines Beraters Jean Monnet, künftige Kriege zu verhindern und die westdeutsche Schwerindustrie zu kontrollieren (Schuman-Plan vom 9. 5. 1950). Adenauer hatte zuvor eine »vollständige Union« Frankreichs und der BRD befürwortet. Die Montanunion erstrebt für die Dauer von 50 Jahren einen gemeinsamen Markt für die Kohle sowie die Eisen und Stahl erzeugende Industrie, und zwar ohne Restriktionen, Diskriminierungen und Subventionen. Ein gemeinsames Zolltarifschema sieht vor, die Binnenzölle aufzuheben und die Außenzölle zu harmonisieren. Die oberste Gewalt repräsentiert die Hohe Behörde in Luxemburg, die als Regierungsorgan erstmals in Europa supranationale Hoheitsrechte übertragen erhält. Die Gemeinsame Versammlung besteht aus Delegierten nach nationalen Kontingenten und fungiert als Parlament. In den Ministerrat als Staatenkammer entsendet jeder Staat ein Mitglied. Der Gerichtshof ist für Streitigkeiten zuständig. Der Vertrag tritt am 24./25. 7. 1952 in Kraft. Gleichzeitig enden Ruhrstatut und alliierte Kontrollen oder Beschränkungen im Montanbereich, die Ruhrbehörde wird aufgelöst. (Interner Link: 22. 4. 1949)