Im Luxemburger Abkommen verpflichtet sich die BRD zu Warenlieferungen und Dienstleistungen im Wert von drei Milliarden DM an Israel und zur Zahlung von 450 Millionen DM an die Conference on Jewish Material Claims Against Germany. Diese kollektive Wiedergutmachung als Globalentschädigung, ratenweise erfüllt, soll es erleichtern, entwurzelte jüdische NS-Flüchtlinge, die vor allem der Staat Israel aufgenommen hatte, zu integrieren bzw. zu unterstützen; die ehemals emigrierten Reichsdeutschen unter ihnen hatte der NS-Staat kollektiv ausgebürgert. Die BRD schließt noch mit zwölf europäischen Staaten ähnliche Wiedergutmachungsverträge zugunsten von NS-Opfern ab. Die DDR lehnt es als »antifaschistischer« Staat ab, Wiedergutmachung für NS-Verbrechen zu leisten.