Im Görlitzer Vertrag stimmen Polen und die DDR darin überein, dass die seit dem Potsdamer Abkommen »festgelegte und bestehende« Oder-Neiße-Grenze die »Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen« bilde. Sie sei eine »unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze«. Zu Potsdam: Interner Link: 17. 7. - 2. 8. 1945. Bereits am 6. 6. 1950 hatten Walter Ulbricht als Leiter einer DDR-Delegation und der polnische Regierungschef Józef Cyrankiewicz die Warschauer Deklaration über die »Grenzmarkierung« unterzeichnet. Sie wird im Görlitzer Vertrag völkerrechtlich abgesichert. Durch einen Rechtsakt am 27. 1. 1951 in Frankfurt an der Oder wird die Grenze im Gelände »abgesteckt«. Zur Reaktion der Regierung Adenauer: Interner Link: 9. 6. 1950. und Interner Link: 13. 6. 1950.