Auf vier Pariser Konferenzen werden - wie in London beschlossen - die Beziehungen zwischen den Staaten der »westlichen Gemeinschaft« vertraglich neu geregelt. Hauptergebnisse der Pariser Verträge: 1. Die Viermächtekonferenz (drei Westmächte und die BRD) fasst den Deutschlandvertrag nebst Zusatzverträgen neu, verabschiedet ein Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes und bekräftigt Sicherheitsgarantien der Westmächte bzw. Hilfeleistungen der BRD für Berlin. Mit dem Deutschlandvertrag wird die BRD souverän, jedoch unter Vorbehalten (Interner Link: 26. 5. 1952). Gestrichen worden sind aus der alten Fassung die Präambel und die modifizierte Bindungsklausel (Art. 7 Abs. 3: Die Rechte werden auf ein wiedervereinigtes Deutschland erstreckt, wenn es die Verpflichtungen der BRD übernimmt); erweitert ist die Revisionsklausel für den Wiedervereinigungsfall (Art. 10). 2. Die Neunmächtekonferenz (sechs EVG-Staaten, Großbritannien, Kanada, USA) ändert und ergänzt den Brüsseler Vertrag, dem Italien und die BRD beitreten, und gründet so die Westeuropäische Union (WEU). Die BRD verpflichtet sich, ABC-Waffen nicht herzustellen. Sie unterwirft sich weiteren Rüstungsbeschränkungen und der Aufsicht des Rüstungskontrollamts der WEU. Im Brüsseler Vertrag vom 17. 3. 1948 hatten Großbritannien, Frankreich und die Beneluxstaaten vereinbart, politisch, wirtschaftlich und kulturell enger zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig jeden in ihrer Macht liegenden Beistand für den Fall eines Angriffs zu gewähren. Die neue WEU tritt an die Stelle der gescheiterten EVG und soll die Integration Europas fördern. (Interner Link: 20. 3. 1948) 3. Die 15-Mächte-Konferenz (14 NATO-Staaten und die BRD als Beobachter) lädt die BRD ein, der NATO beizutreten. Sie erkennt die BRD als einzige legitime deutsche Regierung an und befürwortet als gemeinsames Ziel die Wiedervereinigung Deutschlands. Die BRD bekennt sich zur UN-Charta, zum Defensivcharakter der NATO/ WEU und sagt zu, Deutschland mit gewaltsamen Mitteln weder wiederzuvereinigen noch seine gegenwärtigen Grenzen zu ändern. Der Nordatlantikpakt (NATO) war am 4. 4. 1949 in Washington von den drei Westmächten, den Beneluxstaaten, Dänemark, Island, Italien, Kanada, Norwegen und Portugal als multilaterale Defensivallianz geschaffen worden. Er besteht aus einem zivilen und militärischen Teil. Oberstes Organ ist der Ständige Rat (Vorsitz: Generalsekretär), dem der Militärausschuss aus den Stabschefs unterstellt ist. Bereits in Friedenszeiten besteht ein integriertes Oberkommando, dem jedoch nicht alle Allianzmitglieder oder ihre Streitkräfte angehören. Anders als die WEU fordert die NATO keine automatische Beistandspflicht, da jeder Bündnispartner darüber entscheiden kann, ob und mit welchen Mitteln er seiner Beistandspflicht bei einem Fremdangriff nachkommt. Am 18. 2. 1952 waren Griechenland und die Türkei (Südostflanke) der NATO beigetreten. 4. Auf der Zweimächtekonferenz (Frankreich und die BRD) unterzeichnen Adenauer und MendeÁ s-France 1. das Saarstatut, das vorsieht, das politisch autonome, jedoch mit Frankreich durch eine Währungs- und Zollunion verbundene Saarland unter einem der WEU verantwortlichen Kommissar für Verteidigung und Außenpolitik zu »europäisieren« und alle demokratischen Freiheiten wieder herzustellen; die Saarbevölkerung soll über das Statut abstimmen, sobald es drei Monate in Kraft ist; 2. Vereinbarungen über die wirtschaftliche und kulturelle bilaterale Zusammenarbeit; vorgesehen sind ein Wirtschaftsausschuss, eine Handelskammer und ein Kulturaustauschprogramm.