Die teils revidierten, teils neuen Saarkonventionen (Interner Link: 10. 3. 1950) sollen ein »europäisches Statut für das Saarland« erleichtern. Sie ermächtigen die Saarregierung, diplomatische und konsularische Beziehungen mit Frankreich zu pflegen und internationale Verträge abzuschließen. Bundeskanzler Adenauer legt erneut Rechtsverwahrung ein, weil die Saar völkerrechtlich zu Deutschland gehöre und eine friedensvertragliche Regelung präjudiziert werde. Zum Saarstatut zwischen Frankreich und der BRD im Rahmen der Pariser Verträge: Interner Link: 19. - 23. 10. 1954, Punkt 4.