Die Sowjetunion erklärt die DDR für souverän. Sie räumt ihr das Recht ein, »nach eigenem Ermessen über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten einschließlich der Frage der Beziehungen zu Westdeutschland zu entscheiden«. Ausgenommen sind die »mit der Gewährleistung der Sicherheit« zusammenhängenden Fragen und »Verpflichtungen« der Sowjetunion aus den Viermächteabkommen. Mit der Souveränitätserklärung will die Sowjetunion die DDR nach der gescheiterten Berliner Viermächtekonferenz (Interner Link: 25. 1. - 18. 2. 1954) als Staat aufwerten.